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   OLG Köln, 02.06.2010 - I-26 U 30/08   

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https://dejure.org/2010,20531
OLG Köln, 02.06.2010 - I-26 U 30/08 (https://dejure.org/2010,20531)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.06.2010 - I-26 U 30/08 (https://dejure.org/2010,20531)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - I-26 U 30/08 (https://dejure.org/2010,20531)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Für in der Reparaturkostenkalkulation des Sachverständigen enthaltene und von der Werkstatt durchgeführte nicht unfallbedingte Reparaturen besteht kein Erstattungsanspruch

  • captain-huk.de

    Zur Stellung des vom Geschädigten beauftragten Kfz-Sachverständigen: der Sachverständige ist nicht Erfüllungsgehilfe des Geschädigten.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2
    Ersatzfähigkeit nicht unfallbedingter Schäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 235
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2010 - 26 U 30/08
    In diesen Fällen wird eine Ersatzpflicht des Schädigers hinsichtlich des vollen Schadens bejaht (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.1991 - VI ZR 314/90, in: BGHZ 115, 364 ff. m.w.N.).
  • BGH, 03.02.2010 - XII ZB 177/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die spätere

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2010 - 26 U 30/08
    An der Zulässigkeit und Begründetheit dieser Forderung hat sich durch die Einführung von § 15 a RVG mit Wirkung ab 5.8.2009 nichts geändert, auch wenn die Klägerin nunmehr entsprechende Gebühren im Kostenfestsetzungsverfahren anmelden könnte (vgl. zur Geltung der Neuregelung für "Altfälle": BGH, Beschluss vom 3.2.2010 - XII ZB 177/09, in: AGS 2010, 106 f.), weil diese - einfachere - Möglichkeit das Rechtsschutzbedürfnis für die zunächst zulässige Klage nicht im Nachhinein entfallen lässt und auch den materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch nicht tangiert.
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2006 - 1 U 61/06
    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2010 - 26 U 30/08
    Da es sich bei einem vom Geschädigten beauftragten Privatsachverständigen nicht um dessen Erfüllungsgehilfen handelt, haftet der Geschädigte grundsätzlich nicht für ein fehlerhaftes Gutachten, wenn ihn kein Auswahlverschulden trifft, er die falsche Begutachtung nicht durch eine Fehlinformation des Sachverständigen (mit-) verursacht hat und die Falschbegutachtung auch nicht ohne weiteres selbst erkennen konnte (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.9.2006 - 1 U 61/06, in: Schaden-Praxis 2007, 366 ff. m.w.N.).
  • OLG Köln, 23.04.1998 - 1 U 103/97
    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2010 - 26 U 30/08
    Die in dem angefochtenen Urteil zitierte Rechtsprechung zur mangelnden Ersatzfähigkeit möglicherweise kompatibler Unfallschäden bei gleichzeitigem Vorliegen nicht kompatibler (Vor-) Schäden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23.4.1998 - 1 U 103/97, in: Schaden-Praxis 1998, 460 f.) begründet im vorliegenden Fall keinen Ausschluss des Schadensersatzes für den unfallbedingten Karosserieschaden.
  • OLG Celle, 15.06.2017 - 14 U 37/17

    Unfallregulierung, Reparaturkosten, Gutachten

    -6- Soweit die Beklagte unter Bezugnahme auf das Urteil des OLG Köln vom 02.06.2010 (26 U 30/08 - juris) meint, es liege schon deswegen kein Fall des von ihr zu tragenden Werkstatt- und Prognoserisikos vor, da der Sachverständige fehlerhaft den erforderlichen Herstellungsaufwand als zu hoch eingeschätzt habe, dürfte dies - und damit die Anschlussberufung insgesamt - im Ergebnis keinen Erfolg haben.
  • AG Kempten, 28.03.2017 - 7 C 1362/15
    Insofern hat er die gleiche Rechtsstellung, als wenn er die Reparatur gemäß & C 1362/15 - Seite 7 - 249 Abs. 1 BGB selbst in Auftrag gegeben hätte (vgl. zusammenfassend LG Hamburg, Urteil vom 04.06.2013, 302 O 92/11, BeckRS 2014, 01082 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; LG Köln Urt. v. 7.5.2014 - 9S 314/13, BeckRS 2015, 12656, beckonline) Der Kläger durfte aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen davon ausgehen, dass die darin genannten Schäden vorlagen und die von der Autohaus durchgeführten Arbeiten, insbesondere der Austausch der Anhängerkupplung, unfallbedingt erforderlich waren (vgl. OLG Köln Urt. v. 2.6.2010 - 26 U 30/08, BeckRS 2011, 2658, beckonline).

    Da es sich bei einem vom Geschädigten beauftragten Privatsachverständigen nicht um dessen Erfüllungsgehilfen handelt, haftet der Geschädigte grundsätzlich nicht für ein fehlerhaftes Gutachten, wenn ihn kein Auswahlverschulden trifft, er die falsche Begutachtung nicht durch eine Fehlinformation des Sachverständigen (mit-) verursacht hat und die Falschbegutachtung auch nicht ohne weiteres selbst erkennen konnte (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.9.2006 - 1 U 61/06, in: Schaden-Praxis 2007, 366 ff. m. w. N.; OLG Köln Urt. v. 2.6.2010 - 26 U 30/08, BeckRS 2011, 2658, beckonline).

    Zwar hat der Schadensersatzpflichtige in der Reparaturkostenkalkulation des Sachverständigen enthaltene und von der Werkstatt durchgeführte, aber nicht unfallbedingte Reparaturen nicht zu übernehmen (vgl. BHHJJ/Jahnke BGB 8 249 Rn. 82-85, beckonline; OLG Köln Urt. v. 2.6.2010 - 26 U 30/08, BeckRS 2011, 2658, beckonline).

  • LG Köln, 07.05.2014 - 9 S 314/13

    Vorliegen eines Prognoserisikos bei einer Fehlbeurteilung der Erforderlichkeit

    Die Entscheidung des OLG Köln (VersR 2011, 235), der sich das Amtsgericht angeschlossen hat, ist nicht einschlägig.
  • AG Köln, 20.08.2021 - 263 C 54/21

    Verkehrsunfall - Erstattungsfähigkeit von Kosten für Covid19-Schutzmaßnahmen

    Nicht mehr unter das Prognoserisiko fällt allerdings - worauf die Beklagte zu Recht hinweist - wenn im Gutachten unbeschädigte Fahrzeugteile zu Unrecht als unfallkausal beschädigt bezeichnet werden und die Werkstatt sie daraufhin repariert, obwohl ihr das im Zuge der Reparatur hätte auffallen müssen (OLG Köln, VersR 2011, 235, 236 hinsichtlich einer nicht beschädigten Achse; Freymann/Rüßmann in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 249 BGB Rn. 137).

    Der Schädiger trägt in allen anderen Fällen aber das sog. Werkstatt- und Prognoserisiko, falls den Geschädigten nicht ausnahmsweise bei der Schadensabwicklung, etwa hinsichtlich der gewählten Fachwerkstatt oder hinsichtlich der konkreten Art der Reparaturvergabe ein Verschulden trifft (vgl. BGH, NJW 1992, S. 302, 304 und auch das von der Beklagten zitierte Urteil des OLG Köln, VersR 2011, 235).

  • AG Köln, 27.12.2022 - 272 C 52/22
    Nicht mehr unter das Prognoserisiko fällt allerdings der Fall, dass im Gutachten unbeschädigte Fahrzeugteile zu Unrecht als unfallkausal beschädigt bezeichnet werden und die Werkstatt sie daraufhin repariert, obwohl ihr das im Zuge der Reparatur hätte auffallen müssen (OLG Köln, VersR 2011, 235, 236 hinsichtlich einer nicht beschädigten Achse; Freymann/Rüßmann in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 249 BGB Rn. 137).
  • LG Ulm, 15.05.2015 - 2 O 317/14
    Danach trägt das Prognoserisiko der Schädiger, sofern nicht dem Geschädigten bei der Auswahl des Sachverständigen ein Auswahlverschulden vorzuwerfen ist (so im Ergebnis auch: Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 21. Oktober 2009- 3 U 44/09; OLG Köln, Urteil vom 2. Juni 2010 - 26 U 30/08 - ; LG Stuttgart, Urteil vom 9. Dezember 2011 - 10 0 134/11 -).
  • AG Tettnang, 10.12.2015 - 8 C 917/14

    Unfallregulierung, Reparaturkosten, Gutachten

    Die - von der Beklagten zitierte - Entscheidung des OLG Köln (VersR 2011, 235) ist nicht einschlägig.
  • OLG Hamburg, 29.03.2012 - 15 U 16/12
    Dies gilt nicht, wenn dem Geschädigten die Auswahl des Gutachters, der für die unbrauchbare Arbeit verantwortlich ist, vorzuwerfen ist, weil der Geschädigte sich dann entgegen halten lassen muss, dass die von ihm schuldhaft veranlassten Kosten zur Bemessung der Schadenshöhe von vornherein untauglich gewesen sind (vgl. Urteil des OLG Hamm vom 08.05.2001, Az.: 27 U 201/00; Urteil des KG vom 15.11.2004, Az.: 12 U 18/04; Urteil des OLG Düsseldorf vom 11.09.2006, Az.: 1 U 61/06; Urteil des OLG Köln vom 02.06.2010, Az.: 26 U 30/08; Palandt-Grüneberg, § 249, Rn. 58).
  • AG München, 05.03.2022 - 331 C 17430/21
    Raum (OLG Köln, Urteil vom 2.6.2010, Az. 26 U 30/08, vgl. Rn. 20 gemäß Juris-Zitierung).
  • AG Lüdenscheid, 11.03.2021 - 96 C 341/20

    Verkehrsunfall: unwirtschaftliche oder unsachgemäße Reparatur

    Das Urteil des OLG Köln vom 02.06.2010, Az.: 26 U 30/08, führt zu keiner anderen Entscheidung.
  • AG Hamburg-Altona, 20.04.2018 - 318b C 28/18

    Unfallregulierung

  • AG München, 11.07.2022 - 331 C 5531/22
  • AG Remscheid, 12.05.2023 - 20 C 252/22
  • AG Köln, 28.03.2023 - 268 C 155/22
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